Der 11. August 1922 hatte es in mehrfacher Hinsicht in sich. In Deutschland war es der Verfassungstag – ein Feiertag – denn drei Jahre zuvor wurde die Verfassung der Weimarer Republik unterzeichnet. Aber an jenem Freitag bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert das ehemalige Kaiserlied, nun „Deutschlandlied“